AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

BA Bittner e.U.

Stand: 01/2026


§ 1 Allgemeine Regeln und Geltungsbereich

1.     Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der

BA Bittner e.U.
Stachegasse 18/2/8
1120 Wien

– nachfolgend „Verkäuferin“ –, auch für solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, falls keine abweichenden schriftlichen Sondervereinbarungen vereinbart worden sind, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend.

Einer möglichen Gegenbestätigung des Kunden – nachfolgend „Käufer“ – unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Es gilt ein Zustimmungserfordernis auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung und/oder Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten unabhängig davon, ob das Vertragsangebot vom Käufer oder von der Verkäuferin ausgeht.

Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- und Schreibfehler verpflichten die Verkäuferin nicht.

2.     Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

3.     Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

4.     Jegliche Art sonstiger rechtserheblicher Erklärungen gegenüber der Verkäuferin bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form steht der Schriftform gleich.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1.     Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich um Einladungen zur Abgabe von Angeboten.

Der Käufer ist vier Wochen an sein Angebot ab dessen Eingang bei der Verkäuferin gebunden.

Angebote („Aufträge“) des Käufers werden durch schriftliche oder fernschriftliche Annahmebestätigung der Verkäuferin bzw. spätestens mit Eingang der bestellten Ware beim Käufer rechtswirksam und führen zum Vertrag.


§ 3 Preise

1.     Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Verkäuferin an die in ihren unverbindlichen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.     Die Verkäuferin ist berechtigt, unter Berücksichtigung einer schriftlichen Ankündigungsfrist von einem Monat Kostensteigerungen (Beschaffung, Herstellung, Lieferung etc.) an den Käufer weiterzugeben.

3.     Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, inkl. Lieferung frei Haus in handelsüblicher Verpackung entsprechend DAP (Incoterms 2020).

Kleinmengen mit Auftragswerten unter EUR 150 netto können unfrei versandt werden. Bei freier Lieferung kann ein Transportkostenzuschlag erhoben werden.

4.     Die Verkäuferin ist berechtigt, eine Regulierungspauschale für administrativen Mehraufwand zu verrechnen.

5.     Bei Fehlbestellungen des Käufers (z. B. falsche Menge oder Adresse) ist die Verkäuferin berechtigt, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

6.     Alle Preise verstehen sich in Euro.

7.     Überweisungen aus dem Ausland sind spesenfrei zu leisten; andernfalls können Bankgebühren weiterverrechnet werden.

8.     Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1.     Die Lieferfrist beginnt mit Abschluss des Vertrages.

2.     Wird vor Lieferung eine Änderung durch den Käufer verlangt, beginnt die Lieferfrist neu.

3.     Unverbindliche Liefertermine können um bis zu drei Wochen überschritten werden.

4.     Höhere Gewalt (z. B. Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen) entbindet die Verkäuferin vorübergehend von der Lieferpflicht.

5.     Bei Nichtbelieferung durch Vorlieferanten ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.     Schadenersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur unter den Voraussetzungen des § 9.

7.     Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.

8.     Gerät der Käufer in Annahmeverzug, können Lagerkosten und Mehraufwendungen verrechnet werden.


§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.


§ 6 Gewährleistung

1.     Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

2.     Bei Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungshinweisen entfällt die Gewährleistung.

3.     Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.

4.     Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen zu rügen.

5.     Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

6.     Die Haftung beschränkt sich zunächst auf die Abtretung von Ansprüchen gegen Hersteller.

7.     Schlägt die Verbesserung fehl, kann der Käufer Minderung oder Rücktritt verlangen.

8.     Eine Haftung für gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.

2.     Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt.

3.     Forderungen aus Weiterverkäufen werden bereits jetzt an die Verkäuferin abgetreten.

4.     Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, die Ware zurückzufordern.


§ 8 Zahlung

1.     Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

2.     Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann.

3.     Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB berechnet.

4.     Bei Verzug kann die Verkäuferin Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5.     Bei Zweifeln an der Bonität kann Vorauszahlung verlangt werden.

6.     Bei Ratenzahlungen wird der gesamte Betrag bei Verzug sofort fällig.


§ 9 Haftungsbeschränkung

1.     Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2.     Ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungen.


§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1.     Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.     Gerichtsstand ist Wien.

3.     Erfüllungsort ist Wien.


§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO ausschließlich zur Vertragsabwicklung.


§ 12 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.